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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05   

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https://dejure.org/2005,5484
LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05 (https://dejure.org/2005,5484)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01.07.2005 - 8 Sa 781/05 (https://dejure.org/2005,5484)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 8 Sa 781/05 (https://dejure.org/2005,5484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Beurteilung weiterer potentieller Unwirksamkeitsgründe; Anforderungen an ein Verfahren zur Anzeige der Massenentlassung bei der zuständigen Behörde; Unabhängigkeit des Gerichts des Ausgangsverfahrens von europarechtlicher ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Kündigung bei unterbliebener Massenentlassungsanzeige - Nachholung der Anzeige bis Ablauf der Kündigungsfrist - Vertrauensschutz gegenüber Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Berlin, 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. März 2005 - 36 Ca 19726/02 - teilweise dahin abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin - 36 Ca 19726/02 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 616/99 - NZA 2002, 455; BGH, Urteil vom 29.02.1996 - 9 ZR 153/95 - NJW 1996 1467) wirkt zwar die Änderung auch einer lange geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich zurück, eine über § 242 BGB hinausgehende Einschränkung der Rückwirkung ist aber dann geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortführung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05
    Mit dem Urteil vom 27. Januar 2005 hat der Gerichtshof (Rechtssache C-188/03) für Recht erkannt: .
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05
    Es trifft allerdings nicht zu, dass eine Bindung des Gerichts des Ausgangsverfahrens an die Vorabentscheidung gegeben ist, da im vorliegenden Fall - anders als in dem der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 09.04.1987 - 2 BvR 687/85) zugrunde liegenden Fall - die Anwendung der Richtlinie nicht das Verhältnis des Einzelnen gegenüber dem Mitgliedsstaat sondern das Verhältnis zweier Privatrechtssubjekte betrifft, für die der Europäische Gerichtshof (vgl. nur EuGH vom 14. Juli 1994 - C-91/92 - Paola Faccini Dori - EuGH E I 1994, 3325, vom 14.03.1996 - C-192/94 - El Corte Ingles SA - EuGH E I 1996, 1281) in ständiger Rechtsprechung eine unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinien ablehnt.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05
    Es trifft allerdings nicht zu, dass eine Bindung des Gerichts des Ausgangsverfahrens an die Vorabentscheidung gegeben ist, da im vorliegenden Fall - anders als in dem der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 09.04.1987 - 2 BvR 687/85) zugrunde liegenden Fall - die Anwendung der Richtlinie nicht das Verhältnis des Einzelnen gegenüber dem Mitgliedsstaat sondern das Verhältnis zweier Privatrechtssubjekte betrifft, für die der Europäische Gerichtshof (vgl. nur EuGH vom 14. Juli 1994 - C-91/92 - Paola Faccini Dori - EuGH E I 1994, 3325, vom 14.03.1996 - C-192/94 - El Corte Ingles SA - EuGH E I 1996, 1281) in ständiger Rechtsprechung eine unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinien ablehnt.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05
    Nach der langjährigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 18.08.2003 - 2 AZR 79/02 - NZA 2004, 375 m.w.N.) führt ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflicht nach § 17 KSchG nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 616/99 - NZA 2002, 455; BGH, Urteil vom 29.02.1996 - 9 ZR 153/95 - NJW 1996 1467) wirkt zwar die Änderung auch einer lange geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich zurück, eine über § 242 BGB hinausgehende Einschränkung der Rückwirkung ist aber dann geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortführung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
  • EuGH, 07.03.1996 - C-192/94

    El Corte Inglés / Blázquez Rivero

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05
    Es trifft allerdings nicht zu, dass eine Bindung des Gerichts des Ausgangsverfahrens an die Vorabentscheidung gegeben ist, da im vorliegenden Fall - anders als in dem der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 09.04.1987 - 2 BvR 687/85) zugrunde liegenden Fall - die Anwendung der Richtlinie nicht das Verhältnis des Einzelnen gegenüber dem Mitgliedsstaat sondern das Verhältnis zweier Privatrechtssubjekte betrifft, für die der Europäische Gerichtshof (vgl. nur EuGH vom 14. Juli 1994 - C-91/92 - Paola Faccini Dori - EuGH E I 1994, 3325, vom 14.03.1996 - C-192/94 - El Corte Ingles SA - EuGH E I 1996, 1281) in ständiger Rechtsprechung eine unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinien ablehnt.
  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 277/04

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde, Anordnung des Rückgriffs der Staatskasse

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05
    Hinsichtlich des Verfahrens zur Anzeige der Massenentlassung bei der zuständigen Behörde bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, ob und mit welcher Rechtsfolge eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts möglich ist (vgl. dazu Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - DB 2005, 892; Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 17.03.2005 - 3 Ca 307/04 - EzA Schnelldienst 2005 Nr. 10 S. 14; Bauer, DB 2005 445, Wolter AuR 2005, 135, Osnabrügge NJW 2005, 1093, Appel, DB 2005, 1002, jeweils m.w.N.).
  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

    Auszug aus LAG Berlin, 01.07.2005 - 8 Sa 781/05
    Hinsichtlich des Verfahrens zur Anzeige der Massenentlassung bei der zuständigen Behörde bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, ob und mit welcher Rechtsfolge eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts möglich ist (vgl. dazu Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - DB 2005, 892; Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 17.03.2005 - 3 Ca 307/04 - EzA Schnelldienst 2005 Nr. 10 S. 14; Bauer, DB 2005 445, Wolter AuR 2005, 135, Osnabrügge NJW 2005, 1093, Appel, DB 2005, 1002, jeweils m.w.N.).
  • ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung auf Grund dringender betrieblicher

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Sie wird auch von einem großen Teil der landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung in dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fällen im Ergebnis angenommen (vgl. LAG Köln 10. Mai 2005 - 1 Sa 1510/04 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49; LAG Berlin 1. Juli 2005 - 8 Sa 781/05 - ZInsO 2005, 1231; LAG Hamburg 1. Juli 2005 - 3 Sa 18/05 - LAG Hamm 8. Juli 2005 - 7 Sa 512/05 - NZA-RR 2005, 578; LAG Rheinland-Pfalz 12. Juli 2005 - 5 Sa 1031/04 - LAG Baden-Württemberg 11. August 2005 - 7 Sa 1256/04 - NZA-RR 2006, 16; 1. September 2005 - 11 Sa 42/05 - aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 20. September 2005 - 5 Sa 149/05 -).
  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Während die meisten Landesarbeitsgerichte und einige Vertreter der Literatur die Möglichkeit einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG ablehnen und das Urteil als eine Aufforderung an den deutschen Gesetzgeber verstehen (LAG Hamm 8. Juli 2005 - 7 Sa 512/05 - NZA-RR 2005, 578; LAG Berlin 1. Juli 2005 - 8 Sa 781/05 - ZInsO 2005, 1231; LAG Köln 10. Mai 2005 - 1 Sa 1510/04 - ZIP 2005, 1524; Bauer/Krieger/Powietzka DB 2005, 445; Thüsing BB Die Erste Seite 18. April 2005, 1; Ferme/Lipinski ZIP 2005, 593), halten andere Instanzgerichte und die wohl überwiegende Lehre eine richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG für geboten (LAG Mecklenburg-Vorpommern 20. September 2005 - 5 Sa 149/05 - ArbG Berlin 1. März 2005 - 36 Ca 19726/02 - NZA 2005, 585; Osnabrügge NJW 2005, 1093, 1094; Nicolai NZA 2005, 206; Riesenhuber/Domröse NZA 2005, 568, 569; Wolter AuR 2005, 135, 141; Dornbusch/Wolff BB 2005, 885, 887; Bader/Bram/Dörner/Wenzel-Dörner KSchG Stand April 2006 § 17 Rn. 75).
  • BAG, 22.03.2007 - 6 AZR 499/05

    Kündigung - Massenentlassung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. Juli 2005 - 8 Sa 781/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 25/06

    Kündigung ohne Massenentlassungsanzeige; Vertrauensschutz

    bb) Die Gewährung von Vertrauensschutz ist im vorliegenden Fall geboten (vgl. im Ergebnis auch LAG Köln 10. Mai 2005 - 1 Sa 1510/04 - ZIP 2005, 1524; LAG Berlin 1. Juli 2005 - 8 Sa 781/05 - ZinsO 2005, 1231; LAG Hamburg 1. Juli 2005 - 3 Sa 18/05 - LAG Hamm 8. Juli 2005 - 7 Sa 512/05 - NZA-RR 2005, 578; LAG Rheinland-Pfalz 12. Juli 2005 - 5 Sa 1031/04 - LAG Niedersachsen 11. August 2005 - 7 Sa 1256/04 - NZA-RR 2006, 16; LAG Baden-Württemberg 1. September 2005 - 11 Sa 42/05 - aA LAG Mecklenburg-Vorpommern 20. September 2005 - 5 Sa 149/05 - 1. November 2005 - 5 Sa 50/05 -).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage -

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04

    Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Hält man für die sog. Altfälle an der bisherigen langjährig gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG, v. 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, BAGReport 2004, 121 = NZA 2004, 375 = ZInsO 2004, 460) fest, dann wäre dem Arbeitgeber, der zunächst gekündigt und erst nachher die Massenentlassung gegenüber dem Arbeitsamt angezeigt hat, für den Zeitraum vor Erlass der vorzitierten, abweichenden EuGH-Entscheidung v. 27.01.2005 - C-188/03 -, Vertrauensschutz zu gewähren, so dass die Kündigungen nicht wegen Verstoßes gemäß §§ 17, 18 KSchG unwirksam wären (LAG Köln, v. 25.02.2005 - 11 Sa 767/04, LAGReport 2005, 237 = NZA-RR 2005, 470 = ZIP 2005, 1153; LAG Berlin, v. 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04, NZA-RR 2005, 412; LAG Berlin v. 01.07.2005 - 8 Sa 781/05, ZInsO 2005, 1120; LAG Hamm v. 08.07.2005 - 7 Sa 540/05, EzA-SD 2005, Nr. 18 S. 11).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04

    Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines

    Hält man für die sog. Altfälle an der bisherigen langjährig gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG, v. 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, BAGReport 2004, 121 = NZA 2004, 375 = ZInsO 2004, 460) fest, dann wäre dem Arbeitgeber, der zunächst gekündigt und erst nachher die Massenentlassung gegenüber dem Arbeitsamt angezeigt hat, für den Zeitraum vor Erlass der vorzitierten, abweichenden EuGH-Entscheidung v. 27.01.2005 - C-188/03 -, Vertrauensschutz zu gewähren, so dass die Kündigungen nicht wegen Verstoßes gemäß §§ 17, 18 KSchG unwirksam wären (LAG Köln, v. 25.02.2005 - 11 Sa 767/04, LAGReport 2005, 237 = NZA-RR 2005, 470 = ZIP 2005, 1153; LAG Berlin, v. 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04, NZA-RR 2005, 412; LAG Berlin v. 01.07.2005 - 8 Sa 781/05, ZInsO 2005, 1120; LAG Hamm v. 08.07.2005 - 7 Sa 540/05, EzA-SD 2005, Nr. 18 S. 11).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05

    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung -

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).
  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden (LAG Hamm v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55; LAG Hamm v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120), und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen nach § 91a Abs. 1 ZPO.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12210
LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03 (https://dejure.org/2004,12210)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03 (https://dejure.org/2004,12210)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2004 - 4 Sa 2037/03 (https://dejure.org/2004,12210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage 2. Insolvenzfeststellungsklage mit gegenüber der Anmeldung geändertem Inhalt ohne erneute Anmeldung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 38, 108 Abs. 2, 174, 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Satz 1 InsO
    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage 2. Insolvenzfeststellungsklage mit gegenüber der Anmeldung geändertem Inhalt ohne erneute Anmeldung

  • Wolters Kluwer

    Statthafte Klageart zur Geltendmachung der Bezahlung von Mehrarbeitsvergütung in der Insolvenz

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZinsO 2005, 1120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91

    Kündigung: Kündigungsmöglichkeit nach Einigungsvertrag für Mitarbeiter des

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Dabei kann die klageweise Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle nur mit dem angemeldeten Inhalt erfolgen ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619), mit anderen Worten, die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist, wobei der Schutzzweck des § 181 InsO einer Beschränkung des Betrages im gerichtlichen Verfahren nicht entgegensteht ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 10.07.2003 - 4 Sa 3/03, LAGReport 2003, 328 = NZA-RR 2004, 317).

    Eine Insolvenzfeststellungsklage ist mit gegenüber der Anmeldung geändertem Inhalt ohne erneute Anmeldung unzulässig ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619).

  • LAG Hessen, 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90

    Klageweise Feststellung einer Forderung zur Konkurstabelle bei Widerspruch gegen

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Dabei kann die klageweise Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle nur mit dem angemeldeten Inhalt erfolgen ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619), mit anderen Worten, die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist, wobei der Schutzzweck des § 181 InsO einer Beschränkung des Betrages im gerichtlichen Verfahren nicht entgegensteht ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 10.07.2003 - 4 Sa 3/03, LAGReport 2003, 328 = NZA-RR 2004, 317).

    Eine Insolvenzfeststellungsklage ist mit gegenüber der Anmeldung geändertem Inhalt ohne erneute Anmeldung unzulässig ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619).

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Hierbei handelt es sich um in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzungen ( BAG , Urt. v. 16.06.2004 - 5 AZR 521/03, NZA 2004, 1274 = ZIP 2004, 1867).
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01

    Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Arbeitszeitguthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, genügt es dann, wenn das Arbeitszeitkonto von der Arbeitgeberin geführt wird, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt ( BAG , Urt. v. 13.03.2002 - 5 AZR 43/01, BAGReport 2002, 332) bzw. im Insolvenzfalle dementsprechend seine Ansprüche zur Insolvenztabelle anmeldet.
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Der Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung sowie der weiteren Voraussetzungen ist "regelmäßig" durch Auszüge aus der Insolvenztabelle zu führen ( BGH , Urt. v. 21.02.2000 - II ZR 231/98, ZInsO 2000, 295 = ZIP 2000, 705).
  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 28/94

    Bemessung des Streitwerts nach Aufnahme eines Rechtsstreits durch den

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Hatte ein Konkursgläubiger im aufgenommenen Rechtsstreit versehentlich mit dem vor Verfahrenseröffnung gestellten Antrag verhandelt und war der Konkursverwalter - weil auch das Gericht die fehlerhafte Antragstellung übersehen hatte - dementsprechend zur Zahlung verurteilt worden, haben aber die Entscheidungsgründe des Urteils ergeben, dass es um eine Konkursforderung und nicht um eine erst während des Verfahrens entstandene Masseverbindlichkeit gegangen ist, so ist ein solches Urteil dahin ausgelegt worden, dass es die eingeklagte Forderung zur Tabelle festgestellt hat (so BGH , Urt. v. 10.06.1963 - II ZR 137/62, KTS 1963, 176 = MDR 1963, 746; BGH , Bes. v. 29.06.1994 - VII ZR 28/94, MDR 1995, 520 = NJW-RR 1994, 1251 = ZIP 1994, 1193).
  • LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03

    Vorläufiges Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter; Übergang von

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Dabei kann die klageweise Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle nur mit dem angemeldeten Inhalt erfolgen ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619), mit anderen Worten, die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist, wobei der Schutzzweck des § 181 InsO einer Beschränkung des Betrages im gerichtlichen Verfahren nicht entgegensteht ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 10.07.2003 - 4 Sa 3/03, LAGReport 2003, 328 = NZA-RR 2004, 317).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt ( BAG , Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm , Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm , Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten ( LAG Hamm , Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm , Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072).
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03

    Keine Einbeziehung von Betriebsratmitgliedern in die soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Die vom Kläger gegen diese Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage ist in beiden Instanzen ohne Erfolg geblieben (vgl. Urt. v. 02.09.2003 - 2 [4] 2441/02 - und Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03 -).
  • BGH, 08.11.1961 - VIII ZR 149/60
    Auszug aus LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03
    Es ist anerkannt, dass die Umstellung der Klage von einer Leistungsklage zu einer Insolvenzfeststellungsklage keine Klageänderung i.S.v. § 263 i.V.m. § 264 Nr. 3 ZPO darstellt (so zum Konkurs OLG Hamm , Urt. v. 06.07.1992 - 31 U 13/92, ZIP 1993, 444), so dass die erstinstanzlich unterlegene Partei gegen dieses Urteil Berufung einlegen und gleichzeitig auf In-solvenzfeststellungsklage umstellen kann (so zum Konkurs BGH , Urt. v. 08.11.1961 - VIII ZR 149/60, MDR 1962, 211 = NJW 1962, 153).
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 466/01

    Geltendmachung von zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht

  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99

    Ansprüche auf Urlaubsvergütung gegen den Nachlasskonkursverwalter ;

  • OLG Hamm, 06.07.1992 - 31 U 13/92

    Bindungswirkung der rechtskräftigen Feststellung einer Forderung zur

  • LAG Hamm, 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99

    Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigterklärungen im

  • LAG Hamm, 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97

    Zahlung eines anteiligen tariflichen 13. Monatseinkommens; Zweck tariflicher

  • BGH, 10.06.1963 - II ZR 137/62

    Verurteilung eines Konkursverwalters zur Zahlung auf eine aus der Konkursmasse

  • LAG Düsseldorf, 05.12.1974 - 14 Sa 1106/74

    Weihnachtsgratifikation und Rückzahlung

  • LG Aurich, 08.06.2000 - 2 T 219/00

    Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren

  • LAG Düsseldorf, 21.11.1974 - 7 Sa 748/74
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage -

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).

    Dies hat Bedeutung für die von Amts wegen zu prüfende Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche aus den Jahren 2001 und 2002 nach § 12.2 MTV verwirkt sind oder nicht, denn erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm, Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten (LAG Hamm, Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072; LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZinsO 2005, 1120).

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05

    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung -

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).

    Dies hat Bedeutung für die von Amts wegen zu prüfende Frage, ob die geltend gemachten Forderungen aus den Jahren 2001 und 2002 nach § 12.2 MTV verwirkt sind oder nicht, denn erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm, Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Forderungen zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten (LAG Hamm, Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072; LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZinsO 2005, 1120).

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden, und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120) bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen (LAG Hamm, Bes. v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55).
  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

    War die streitgegenständliche Forderung im Zeitpunkt der nach § 179 KO erhobenen Feststellungsklage noch nicht beim Insolvenzverwalter angemeldet und von diesem geprüft worden, so kann dieser Mangel noch nach Rechtshängigkeit behoben werden (LAG Hamm v. 22.11.1999 - 4 Sa 1414/99, ZInsO 2000, 55; LAG Hamm v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZInsO 2005, 1120), und zwar bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. bis zur evtl. Abgabe übereinstimmender Erledigterklärungen nach § 91a Abs. 1 ZPO.
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